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Allgemeine Verkaufs- und Reparaturbedingungen
 

A. Anwendungsbereich

Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns geschlossenen Verkaufs- und Reparaturverträge. Unsere Angestellten sind nicht berechtigt, vor oder nach Vertragsschluss mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündlicher Zusicherung zu geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen oder die die nachfolgenden Bedingungen ändern. Mündliche Absprachen bedürfen insoweit unserer schriftlichen Bestätigung.
 


 

B. Verkaufsbedingungen

1. Vertragsabschluss



1. Vertragsangebote, die von uns abgegeben werden, sind unverbindlich und freibleibend, soweit sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Technische Angaben, Beschreibungen und Abbildungen der Kaufgegenstände in Prospekten und sonstigen Werbeinformationen sind unverbindlich.


2. Lieferung


1. Liefertermine oder Lieferfristen die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind bei Vertragsschluss schriftlich in den Vertrag aufzunehmen.
2. Ist die rechtzeitige Vertragserfüllung aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen - wie z.B. Einfuhr/oder Ausfuhrbeschränkungen, Nichtbelieferung bzw. verzögerte Belieferungen durch unsere Zulieferanten aufgrund von z.B. Arbeitskampf, höhere Gewalt oder Störung des Betriebsablaufes (behördliche Eingriffe, Feuer, Arbeitskampf, etc.), sowie im Fall höherer Gewalt – nicht möglich, sind wir berechtigt, die Lieferung der Ware um die zeit der Dauer des hindernden Ereignisses hinauszuschieben.
Dauert die Behinderung länger als einen Monat, kann der Käufer schriftlich vom Vertrag zurücktreten, nachdem eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens zwei Wochen fruchtlos verstrichen ist.
3. Der Anspruch auf Schadenersatz wegen Verzuges (§ 286,326 BGB) oder wegen Unmöglichkeit (§ 280, 325 BGB) ist ausgeschlossen, soweit der Verzug oder die Unmöglichkeit auf einen rechtmäßigen Streik oder eine rechtmäßige Aussperrung bei uns oder unseren Lieferanten zurückführen ist und uns kein Übernahme-, Vorsorge- oder Abwendungsverschulden trifft. In diesen Fällen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht für unvorhersehbare Schäden. Der zu ersetzende Schaden umfasst nicht den entgangenen Gewinn.
4. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand bei Lieferung nicht ab, obwohl ihm der Liefertermin eine Woche vorher angekündigt worden ist, geht die Gefahr de zufälligen Untergangs auf ihn über. Weiterhin sind wir berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens einem Monat anderweitig über den Kaufgegenstand zu verfügen und ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges bis zu Abnahme durch den Käufer oder bis zu anderweitigen Verfügung durch uns für die Aufbewahrung und Erhaltung des Kaufgegenstandes Aufwendungsersatz in Höhe von 1,00 € pro Tag zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer tatsächlich entstandener Mehraufwendungen bleibt vorbehalten.

Unberührt von der Geltendmachung der Mehraufwendung bleiben unsere Rechte nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung (§ 326 BGB) von Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung kann der Verkäufer 25% des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.


3. Preise und Zahlungsbedingungen


1. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Erfolgt die Lieferung vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, später als vier Monate nach Vertragsschluss und sind in der Zwischenzeit Kostensteigerungen eingetreten (z.B. Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten, tarifliche Lohnerhöhungen oder Kursschwankungen), so sind wir berechtigt, den Preis nach der bei Lieferung gültigen Preisliste zu berechnen, wenn der erhöhte Preis in einem angemessenen Verhältnis zu den eingetretenen Kostensteigerungen steht.
3. Unsere Forderungen sind sofort nach Rechnungserteilung zur Zahlung fällig, wenn der Käufer mindestens mit zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und dieser Betrag 10% des Kaufpreises übersteigt.
4. Verzugszinsen werden mit 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet. Sie werden höher angesetzt, wenn wir eine höher Belastung nachweisen, oder niedriger, wenn der Käufer eine niedrigere Belastung nachweist.
5. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Diskont und Wechselpesen gehen zu lasten des Käufers. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder für rechtzeitigen Protest übernehmen wir nicht.
6. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer mir berechtigt, wenn es demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung ist nur mit anerkannt und rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sowie mit Schadenersatzforderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung zulässig.


4. Eigentumsvorbehalt


1. Die verkauften Geräte und Anlagen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag uns gegenüber dem Käufer zustehenden Ansprüche unser aller Forderungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen stehen. Bis zur Erfüllung dürfen die Kaufgegenstände nur mit dem ausdrücklichen Hinweis weiterveräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt werden, dass die Kaufgegenstände in unserem Eigentum stehen. Ein Besitzwechsel ist uns anzuzeigen.
2. Eine Sicherungsübereignung und Verpfändung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstandes ist dem Käufer untersagt. Der Käufer hat den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln und erforderliche Reparaturen nur in einer hierzu geeigneten Fachwerkstatt durchführen zu lassen. Zugriffe Dritter auf den Kaufgegenstand (Pfändung), Beschädigung oder die Vernichtung sind unverzüglich anzuzeigen.
3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt trotz einer Abmahnung nicht nach, sind wir berechtigt, den Kaufgegenstand vom Käufer heraus zu verlangen und nach Androhung und Ablauf einer angemessenen Frist durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Bei Teilzahlungsgeschäften mit einem nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragenen Käufer sind wir unter den vorstehenden Voraussetzungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.


5.1 Gewährleistung und Haftung für Neugeräte

 

1. Der Kaufgegenstand wird in der zum Zeitpunkt der Lieferung üblichen Ausführung und Beschaffenheit geliefert.
2. Die Gewährleistungsfrist für alle Neugeräte beträgt 24 Monate ab Übergabe an den Käufer. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe gerügt werden; anderenfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit.
3. Gewährleistungsfrist wird ohne Berechnung von Kosten durchgeführt. Transport und Wegekosten werden für tragbare Geräte im geschäftsüblichen Einzugsbereich nicht übernommen, wenn wir nachweisen, dass sie im Verhältnis zum Kaufpreis des Gerätes unverhältnismäßig hoch sind.
4. Gewährleistungspflichten bestehen nicht, wenn der der aufgetretene Fehler in einem unsachlichen Zusammenhang mit nicht fachmännisch aufgeführten Instandsetzungsarbeiten oder Veränderungen am Kaufgegenstand steht.
5. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Schlechterfüllung, Verschulden bei Vertragsschuss und aus unerlaubter Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit auf vorhersehbare Schäden.

 


 

C. Reparaturbedingungen

1. Auftragserteilung, Reparaturpreis


1. Vereinbarungen zwischen uns und dem Auftraggeber (Kunde) über Instandsetzung von Elektrogeräten und deren Teile sind verbindlich, wenn der Auftraggeber einen Auftragsschein unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Im Auftragsschein oder im Bestätigungsschreiben sind die Fehler bzw. deren Auswirkungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheines.
2. Soweit technisch möglich wird dem Kunden bei Auftragserteilung der vermutliche Reparaturpreis genannt, andernfalls kann der Kunde eine Kostengrenze setzen. Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden, so ist das Einverständnis des Kunden für weitere Durchführung der Reparatur einzuholen.
3. Wünscht der Kunde vor Auftragserteilung einen verbindlichen Kostenvoranschlag, so ist dieser gesondert zu vergüten, wenn der Kunde auf die Vergütungspflicht vor Auftragserteilung hingewiesen worden ist.


2. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge, Beanstandung von Rechnungen


1. Fehlersuchzeit ist Arbeitszeit. Der entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn der Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:


1. die Empfangsbedingungen nicht einwandfrei gegeben sind,
2. der Kunde einen vereinbarten Termin schuldhaft versäumt,
3. der Auftrag für eine Durchführung zurückgezogen wird.


2. Reparaturrechnungen sind bei Abholung des Gerätes zu Zahlung fällig. Beanstandungen der Rechnung werden nur berücksichtige, wenn sie uns innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung schriftlich mitgeteilt werden.
3. Verzugszinsen werden 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet. Sie werden höher angesetzt, wenn wir eine höhere Belastung nachweisen, oder niedriger, wenn der Käufer eine niedrigere Belastung nachweist.


3. Gewährleistung und Haltung


1. Die Gewährleistung für Reparaturen beträgt 12 Monate (es sei denn es wurden andere Vereinbarungen getroffen; z.B. Mengenrabatt, Preisnachlass, Reparatur mit Gebraucht-/Austauschersatzteile). Sie beginnt mit der Abnahme des Gerätes. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf tatsächlich durchgeführte Reparaturen und das eingebaute Material. Natürlich Verschließ ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
2. Der Kunde hat uns Mangel unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und verstärkt sich hierdurch der Mangel oder treten weitere Schäden auf, fällt die Behebung der durch die nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Mängel und Schäden nach § 254 (Mitverschulden) nicht unter die Gewährleistung.
3. Der Kunde hat uns zur Mängelbeseitigung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Der Kunde muss dafür sorgen, dass uns der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur zur Verfügung steht, andernfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit.
4. Stellt sich heraus, dass der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei der ursprünglichen Reparatur vorlag, so handelt es sich um keinen Fall von Gewährleistung.
5. Wir haften für Schäden und Verlusten an dem Auftragsgegenstand soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Beschädigung sind wir zur kostenlosen Instandsetzung verpflichtet. Diese Verpflichtung entfällt, wenn sie unmöglich oder mit unverhältnismäßig hoher Kostenwand verbunden ist. In diesem Fall kann der Kunde die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche geltend machen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir jedoch nur vorhersehbaren Schäden.


4. Abnahme


1. Wir der Auftragsgegenstand nicht innerhalb eine Monats nach einer entsprechenden Aufforderung abgeholt, sind wir berechtigt, nach Ablauf der Frist ein Lagergeld in Höhe von 1,00 Euro pro Tag zu berechnen. Unser Recht, weitergehende Mehraufwendungen für den Fall des Abnahmeverzuges geltend zu machen, bleibt unberührt.
2. Nach Ablauf der Abholfrist sind wir berechtigt, dem Kunden unter Verkaufsandrohung eine weitere Frist von einem Monat zur Abholung zu setzten. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, den Auftragsgegenstand zu Deckung unsere Forderung zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös wir dem Kunden ausgezahlt.


5. Erweitertes Pfandrecht


Wegen der Forderung aus dem Auftrag steht uns an dem aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Auftragsgegenstand ein vertragliches Pfandrecht zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen uns sonstige Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand um Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur soweit diese unbestritten und rechtskräftig sind.
 


 

D. Teilunwirksamkeit

Sollte eine Klausel der vorstehenden Verkaufs- und Reparatur Bedingungen bzw. eine sonstige Vertragsvereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Klauseln, Bestimmungen bzw. Vereinbarungen unberührt.
 


 

E. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung


1. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München, wenn es sich bei unserem Vertragspartner um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
2. Hat unser Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so gilt der Gerichtsstand bei dem Gericht als begründet, bei welchem wir unseren allgemeinen Gerichtsstand haben.
3. Verträge mit ausländischen Vertragspartnern unterliegen dem deutschen Recht.
 


 

F. Teilzahlungskauf, Haustürgeschäft

Der unterzeichnende Kunde ist bei Abschluss eines Kaufvertrages, der dem “Anzahlungsgesetz“ oder dem “Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften“ unterliegt, berechtigt, den Vertrag binnen 1 Monat schriftlich gegenüber der Firma Atlas Vision Store Humboldtstr. 32 81543 München Zuwiderrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Dem Widerruf ist nach Möglichkeit der ausgehändigte Vertrag beizufügen.
 


 
 
Datenschutz

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Homepage ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt.

Nachfolgend finden Sie Informationen, welche Daten während Ihres Besuchs auf der Homepage erfasst und wie diese genutzt werden:


1. Erhebung und Verarbeitung von Daten
Jeder Zugriff auf unsere Homepage und jeder Abruf einer auf der Homepage hinterlegten Datei werden protokolliert. Die Speicherung dient internen, systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokolliert werden: Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain.
 

Zusätzlich werden die IP-Adressen der anfragenden Rechner protokolliert.
 

Weitergehende personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn Sie diese Angaben freiwillig, etwa im Rahmen einer Anfrage oder Registrierung, machen.


2. Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten
Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge und für die technische Administration.
 

Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung - insbesondere Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten – oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist, bzw. Sie zuvor eingewilligt haben. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.
 

Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.


3. Auskunftsrecht
Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.

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